Das Triebfahrzeug, welches bisher für die Tunnelkinozüge eingesetzt wurde, muss zwingend revidiert werden, um die notwendige Fahrbewilligung vom EVU BLS AG (BAV) zu erhalten. An der Vorstandssitzung vom 27. April 2026 hat der Vorstand des Tunnelkinos beschlossen, dass der Triebwagen aus finanziellen Gründen nicht mehr revidiert werden kann. Die auf den Verein zukommenden Kosten sind zu hoch.
Würde es allerdings gelingen, ein geeignetes und zugelassenes Triebfahrzeug zu mieten oder zu erwerben, könnte mit den beiden, noch für zwei Jahre zugelassenen Wagen (Tribüne- und Leinwandwagen) das Tunnelkino weiterbetrieben werden. Allerdings wären auch unter diesen Umständen ein rentabler Betrieb kaum möglich. Sollten Bemühungen in diese Richtung scheitern, würden der Verein Tunnelkino höchstwahrscheinlich aufgelöst und keine Tunnelkinofahrten mehr stattfinden können.
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